Hausratversicherung

Wer sein privates Eigentum innerhalb der eigenen vier Wände gegen Schäden aller Art schützen und im Schadensfall nicht für die Kosten selbst aufkommen will, schließt eine Hausratversicherung ab. Es handelt sich dabei um eine Neuwertversicherung, das heißt: Im Schadensfall ersetzt die Versicherung die Kosten, die bei einer Neuanschaffung der betreffenden Gegenstände entstehen würden. Als versicherter Ort zählen sämtliche im Haushalt befindlichen Räume, inklusiver Balkonen oder Terrassen, sowie Räume, die gemeinschaftlich von Familienangehörigen genutzt werden, wie zum Beispiel Kellerräume, dem Haus nahe gelegenen Garagen oder auch Abstellplätze für Fahrräder. Grundsätzlich gelten nicht nur dem Versicherungsnehmer gehörende Gegenstände als versichert, sondern auch das im Haushalt befindliche Eigentum der darin wohnenden Familienmitglieder. Dazu gehören bewegliche Gegenstände, wie Möbel, Kleidung, Elektrogeräte, Wertgegenstände und sogar Nahrungsmittel. Die Hausratversicherung kommt für Schäden auf, durch die das Eigentum des Versicherten beschädigt wird oder Abhanden kommt. Dazu gehören Einbruchdiebstahl und Vandalismus, Schäden und Verlust durch Brand, Explosionen und Flugzeugabstürze, sowie witterungsbedingte Schäden, die eine vorübergehende oder dauerhafte Räumung der Wohnung erzwingen. In solchen Fällen deckt die Hausratversicherung auch eventuell entstehende Kosten für den Abtransport und die Lagerung der versicherten Gegenstände. Interessant zu wissen ist: Wenn Kinder, aufgrund einer Ausbildung, des Studiums oder des Zivildienstes, vorübergehend einen eigenen Haushalt gründen, in dem bei der Hausratversicherung gedeckte Gegenstände mitgenommen werden müssen, diese bis zum Ende der Ausbildung oder des Studiums weiterhin versichert sind. Das gilt allerdings nur im Falle einer anschließenden Rückkehr ins Elternhaus. Bleibt der Umzug dauerhaft bestehen, entfällt der Versicherungsschutz.
Für sogenannte Wertsachen, zu denen beispielsweise Schmuck, Pelze oder Antiquitäten gezählt werden, gelten unterschiedliche Entschädigungsvereinbarungen. Es ist wichtig, bei Abschluss einer Hausratversicherung jeden einzelnen zu versichernden Gegenstand genau zu definieren und sich über die jeweilige Entschädigung durch die Versicherung zu informieren. Vor allem sollte man etwaige Klauseln unter die Lupe nehmen, die im Schadensfall vor bösen Überraschungen bewahren.