Krankenzusatzversicherung
Krankenzusatzversicherungen sind Angebote für gesetzlich versicherte Arbeitnehmer, die Gesundheitsleistungen ihrer Krankenversicherung zu verbessern. Oftmals zahlen die gesetzlichen Kassen (GKV) heute nur noch geringe Leistungen oder bieten gar keine Leistungen an. Grund dafür sind die Regelungen des Staates zu den Angeboten, die von den Kassen übernommen werden dürfen. In den letzten Jahren gab es für gesetzlich Versicherte immer weitere Einschnitte. Darüber hinaus gibt es aber auch Krankenzusatzversicherungen, die sich grundsätzlich lohnen, zum Beispiel eine Auslandsreisekrankenversicherung.
Zusatzversicherung für die Zahnmedizin
Die Krankenkassen übernehmen für zahnmedizinische Behandlungen nur Grundleistungen. Die Mehrkosten für aufwändigere Behandlungen muss der Versicherte selber tragen. Diese finanzielle Lücke kann durch eine Zahnzusatzversicherung geschlossen werden. So können Versicherte vorsorgen, dass bis zu 100 Prozent einer Zahnbehandlung durch Versicherungen getragen werden. Je nach Police gibt es Zahnzusatzversicherungen für Zahnersatz, Inlays oder Implantate. Bei einem Versicherungsvergleich sollten Verbraucher auf die Höhe der jährlichen Kostenerstattung und die Leistungsstaffel achten.
Ins Krankenhaus als Privatpatient
Mit einer Krankenhauszusatzversicherung können Mitglieder einer GKV eine Behandlung im Krankenhaus deutlich aufwerten. So übernimmt die Versicherung die Kosten für eine Chefarztbehandlung und die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer. Darüberhinaus können Patienten mit dieser Zusatzversicherung das Krankenhaus und den Arzt frei wählen. Die für GKV-Versicherte noch zusätzlich anfallenden Kosten, darunter 10 Euro pro Tag für maximal 28 Tage, können ebenfalls durch eine Krankenhauszusatzversicherung abgedeckt werden.
Ambulante Behandlungsmöglichkeiten erweitern
Für die ambulante Behandlung von gesetzlich Versicherten bestehen ebenfalls Einschnitte bei den Leistungen. Eine ambulante Zusatzversicherung übernimmt beispielsweise alternative Behandlungen wie Akupunktur. Psychotherapiesitzungen oder Behandlungen durch einen Heilpraktiker. Auch Zuzahlungen zu Rezepten und Vorsorgeuntersuchungen, die nicht kostenlos von der gesetzlichen Krankenkasse angeboten werden, können durch eine ambulante Zusatzversicherung abgedeckt werden. Brillen- oder Kontaktlinsenträger, die ihre Kosten für eine Sehhilfe auch nicht durch die Kasse erstattet bekommen, haben durch eine entsprechende Zusatzversicherung ebenfalls die Option auf einen finanziellen Zuschuss. Die Zahlungen aus einer ambulanten Krankenversicherung sind nach Vertragsjahren gestaffelt und mit jeweiligen Höchstbeträgen gedeckelt.
Zusatzversicherungen für Auslandsreisen
Eine wichtige Krankenversicherung ist eine Auslandsreisekrankenversicherung, die für jede Urlaubsreise außerhalb Deutschlands zu empfehlen ist. Die gesetzlichen Kassen übernehmen im europäischen Ausland bzw. in Ländern mit einem Sozialversicherungsabkommen die Krankheitskosten nur bis zu der Höhe, wie sie in Deutschland übernommen werden würden. Bei einer Krankenhaus- oder Arztbehandlung im Ausland werden Patienten aber oft als Privatpatienten behandelt und müssen die entsprechenden Kosten im Voraus bezahlen. Eine private Auslandsreisekrankenversicherung koordiniert die Hilfe im Ausland und übernimmt auch die Kosten für einen medizinisch erforderlichen Rücktransport. Die Rückfahrt in einem Ambulanzflugzeug kann sehr teuer werden und wird durch die GKV nicht bezahlt.